FAQ

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Dieses Vermögen legt die Stiftung sicher und ertragreich an und verwirklicht aus ihren Erträgen und sonstigen Mitteln (z. B. Spenden) gemeinnützige Projekte.

Wir unterstützen Menschen in sozialen Notlagen insbesondere Behinderte, kranke und alte Menschen. Neue Projekte sollen Menschen mehr Lebensfreude bereiten. Ein besonderes Anliegen der Stifterin war es und ist es bis heute, den Erstklässlern der Glindower Grundschule jährlich eine Exkursion zu ermöglichen.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1918 ist die Jahn´sche Stiftung in Glindow im Sinne ihrer Stifterin Luise Jahn unterstützend im gesellschaftlichen Engagement für sozialschwache Menschen tätig. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration sind wichtige Grundlagen des Zusammenlebens.

Neben finanzieller Unterstützung in Form von Spenden oder Zustiftungen, freuen wir uns auch über ideelle Unterstützung, z. B. indem Sie andere Menschen auf unsere Arbeit aufmerksam machen.

Unsere Kontoverbindung sowie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Spende finden Sie unter nachstehendem Link. Verlinkung „Spenden“

Ja, die Stiftung verwendet jeden gespendeten Euro von Ihnen zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Dies ist möglich, da die gesamten Kosten der Verwaltung, die in der Stiftung entstehen, aus den Erträgen des Grundvermögens der Stifterin getragen werden.

Gern senden wir Ihnen ab einem Spendenbetrag von 200,00 € eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte fügen Sie hierfür in den Verwendungszweck Ihre Adresse ein. Für Ihre Einkommensteuererklärung und die Anrechnung von Spendenbeträgen unter 200,00 € reicht der Finanzverwaltung der Kontoauszug.
Spenden unterstützen die Stiftung, ihre Förderzwecke und die Projekte direkt. Tolle Projekte können schnell und einfach in die Tat umgesetzt werden. Zustiftungen vergrößern das Kapital der Stiftung langfristig. Mit den jährlichen Erträgen erfüllt die Stiftung dauerhaft ihren Zweck.
Sie können eine Spende an die Stiftung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, da die Stiftung eine anerkannte gemeinnützige Körperschaft ist. Sie ist für Einnahmen aus Spenden und Zustiftungen von der Steuerschuld befreit, damit sie ihrem selbstlosen Auftrag nachkommen kann.

Um Fördermittel zu beantragen, benötigen wir verschiedene Informationen von Ihnen. Folgen Sie nachstehendem Link, um zum Antragsformular zu gelangen: zum Förderantrag.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.