Zustiftung

Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung.

Durch die Zustiftung wird das Stiftungsvermögen einer schon existierenden Stiftung, die den gewünschten Förderschwerpunkt abdeckt, aufgestockt.

Die Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen (auch Stiftungskapital) einer Stiftung. Aus den Erträgen des Grundstockvermögens erfüllt die Stiftung langfristig ihren Stiftungszweck. Die Zustiftung kann in Form von Geld oder als Sachleistungen (z. B. Immobilien) erbracht werden. Die Zustiftung bleibt dauerhaft in der Stiftung erhalten.

Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. 

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