Bei erstmaliger Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formale Antragstellung unter Angaben der Gesamtkostenplanung.
- Behindertenausweis, ärztliches Attest, ärztliche Stellungnahme oder vollständige Bestätigung des Amts für Soziales über den Gesundheitsstatus.
Nach Fristablauf sind die vorstehend genannten Nachweise neu einzureichen. - Name, Vorname, Anschrift, Datenschutzerklärung – sofern amtliche/cher Betreuer*in unterzeichnet mit Bestallungsurkunde.
- Einkommensnachweise (Lohnnachweis, Rentenbescheid, Nachweis Grundsicherung etc.)
Sofern die Antragsteller*innen bei den Eltern leben, Jahreseinkommensnachweise der Sorgeberechtigten (Einkommensbescheide oder Lohnsteuerjahresnachweise).
Bei Folgeanträgen sind Behindertenausweise nur vorzulegen, sofern ein neuer Ausweis ausgestellt wurde, bzw. der bestehende Ausweis abgelaufen ist. Der Vorstand der Stiftung behält sich jedoch, vor gegebenenfalls neue Nachweise anzufordern.