Bei erstmaliger Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formale Antragstellung unter Angaben zum Antragsteller, dessen Tätigkeitsumfang, Jahresplanung.
- Behindertenausweis alternativ ärztliches Attest, ärztliche Stellungnahme oder vollständige Bestätigung des Amts für Soziales über den Gesundheitsstatus. Nach Fristablauf der medizinischen Nachweise sind diese neu einzureichen.
- Name, Vorname, Anschrift
- Erklärung:
Die Richtigkeit aller Angaben erklärt der/die jeweilige Leiter*in der SHG stellvertretend für alle Mitglieder wie folgt: Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Gezeichnet mit Datum, Name, Vorname (Druckschrift), Funktion, Unterschrift /Stempel.
Bei Folgeanträgen werden lediglich durch die namentliche Aufstellung der Mitglieder inklusive Anschrift und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben eingereicht. Der Vorstand der Stiftung behält sich jedoch vor, gegebenenfalls neue Nachweise anzufordern.