Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in erster Linie in der Stadt Werder (Havel) OT Glindow und der umliegenden Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.

Der Stiftungszweck (Satzungszweck) wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eigener Einrichtungen, durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie dadurch, dass die Stiftung Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet.

Hier kommen Sie zur vollständigen Satzung. (Download PDF)